Zusammenfassung des Artikels von Wolfgang Schulte & Olaf Denz
aus Natur und Landschaft 7-2002
Für die Bestandsaufnahme und die Erhaltung von natur- und kulturschutzrelevanten
Lebensräumen und Arten besteht in Deutschland ein Gesetzesauftrag.
Darüber hinaus bestehen durch die Konvention über die biologische
Vielfalt sowie durch die Kommission für nachhaltige Entwicklung der
Vereinten Nationen internationale Verpflichtungen zu deren Schutz,
Erhaltung und nachhaltigen Nutzung. Ziel dieser Untersuchung ist es
daher, beispielhaft das aktuelle Vorkommen und die Ausstattung von
Bauerngärten in einem stadtnahen ländlichen Raum zu dokumentieren.
Im Beispielraum Wachtberg bei Bonn (in Nordrhein-Westfalen) wurden
in einem Gebiet von ungefähr 50 km2 mit 16
Ortschaften alle Gärten vermerkt, die die Kriterien eines Bauerngartens erfüllen.
Von einem repräsentativen Teil besonders typischer Bauerngärten wurde das
Inventar an Nutz- und Zierpflanzen aufgenommen und u. a. in Form einer
Liste ausgewählter, vor etwa 1900 gebräuchlicher Zierstauden, Heil- und
Gewürzpflanzen sowie Ziergehölze im Beitrag publiziert.Die gesamte
Liste inklusive der Salat-, Gemüse- und anderen Speisepflanzen, der
Obstgehölze/Nussbäume und des Beerenobstes ist im Internet unter
http://www.bfn.de (siehe unter: > Arbeitsschwerpunkte > Naturschutz
in Stadt und Dorf) verfügbar. Bei den Untersuchungen ist deutlich
geworden, dass die Bauerngärten u. a. infolge eines starken
Strukturwandels im ländlichen Raum, wegen neuer, moderner
Versorgungstechniken (Mobilität, Supermärkte u. a. m.) und wegen des
Generationswechsels insbesondere in den letzten Jahrzehnten in
zunehmendem Maße und gebietsweise sogar dramatisch zurückgegangen sind.
Nur noch Fragmente und letzte Reste alter, reichhaltiger und traditionell
bewirtschafteter Bauerngärten sind im Beispielraum vorhanden. Gewachsene
Bauerngärten, alte Haus- und Feldgärten sind ebenso wie alte Obstwiesen
wegen der darin kultivierten und geduldeten Arten, insbesondere wegen
der zum Teil jahrhundertealten Nutz- und Zierpflanzen ein Teil unseres
kulturellen und natürlichen Erbes. Sie bilden daher einen biologisch-genetischen Fundus und bereichern die biologische Vielfalt in Städten
und Dörfern. Ihre bundesweite Bestandsaufnahme, Erhaltung, Förderung
und die nachhaltige Nutzung traditioneller Gärten sind ein Beitrag zum
Natur- und Umweltschutz im besiedelten Bereich. Es liegt daher nahe,
sich ihrer u. a. bei der Lokalen Agenda 21 und bei der Dorferneuerung
intensiv anzunehmen. |